Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder sonstigen Verfügung über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.