Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Personen - dem 1. Vorsitzenden, dem Schatzmeister (zugleich 2. Vorsitzender) und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.