Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem einem oder mehreren Ältesten. Jeder Älteste ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000 € wird die Gemeinde durch zwei Älteste vertreten, sofern mehr als ein Ältester vorhanden ist. Jeder Älteste ist berechtigt, Rechtsgeschäfte als Vertreter des Vereins mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.