Der 1. und 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer bilden den vertretungsberechtigten Vorstand. Vertretungsberechtigt ist jeweils der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.