VR 116 AG Lemgo · aktuell
Strukturierte Informationen
Tierschutz Bad Salzuflen-Lemgo e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Lemgo (R2307)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
116
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 29.03.1957 zuletzt geändert am 28.05.1983
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 14.05.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.05.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Tätigkeitserstreckung auch auf Gemeinden Herford und Leopoldshöhe, Mitgliedschaft im Landestierschutzverband NRW u. a.), § 2 (formale u, a, steuerrechtliche Umformulierung beim Zweck des Vereins), § 5 (Mitgliedschaft - Aufnahme Jugendgruppe mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters; Entscheidung bei Aufnahme Mitglied wird durch Vorstand getroffen - formale Änderungen bei Austritt bzw. Ausschluss, u. a. Austrittsfrist, Streichung von der Mitgliederliste), § 6 (neue allgemeine Beitragsregelungen, Festsetzung Jahresbeitrag durch Vorstand), § 7 (Organe des Vereins - Haftungsregelung für Mitglieder u. a.), § 8 (Vorstand - formale Änderungen), § 9 (Rechte und Pflichten des Vorstandes - Betragsänderung bei Ausgaben hinsichtlich der Zustimmungspflicht der Mitgliederversammlung), § 10 (Verwaltungsausschuss - jetzt bis zu sechs weitere Mitglieder können neben Schrift- und Kassenführer und deren Stellvertretern berufen werden, Betragsänderung bei Ausgaben hinsichtlich der Zustimmungspflicht der Mitgliederversammlung), § 12 (Mitgliederversammlung - genauere Fassung der Aufgaben, Änderungen beim Stimmrecht u. a.) beschlossen. Ein neuer § 15 (Schlussbestimmungen mit Datenschutzregelung) wurde ergänzt.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl.295-300 d.A.
Abrufuhrzeit
09:09:12
Abrufdatum
2024-12-26
Letzte Eintragung
2022-12-23
Anzahl Eintragungen
11
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2019-11-22
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1957-03-29
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Tierschutz Bad Salzuflen-Lemgo e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Bad Salzuflen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter bilden den vertretungsberechtigten Vorstand. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Zu Ausgaben von mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind oder bei der Annahme von Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen, die mit der Übernahme von Verpflichtungen verbunden sind, oder bei der Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung des Verwaltungsausschusses erforderlich. Schriftstücke, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten, sind von dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen. Das gleiche gilt für die vom Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses gefassten Entschließungen über vermögensrechtliche Angelegenheiten.