Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassenwart. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Mit Ausnahme von Bankgeschäften sind für alle anderen Rechtsgeschäfte nur je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Bankgeschäfte sind jedoch außerdem sowohl der Kassenwart als auch der Vorsitzende jeder für sich allein vertretungsberechtigt.