Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart und ein weiteres Vorstandsmitglied bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam durch zwei Mitglieder des Vorstands, von denen eines Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender zu sein hat, vertreten. Bei Ausgabe einer Summe von mehr als 500,00 EUR wird der Verein gemeinsam durch drei Vorstandsmitglieder, von denen eines Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender zu sein hat, vertreten.