Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 4205
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
St. Clemens für Kaldenkirchen e.V.
b)
Nettetal, Ortsteil Kaldenkirchen
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
dem/der Vorsitzenden, dem Pfarrer der Katholischen
Kirchengemeinde St. Clemens oder dem/der von ihm
Beauftragten, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden des
Kirchenvorstandes der kath. Kirchengemeinde St.
Clemens oder einer anderen vom Kirchenvorstand
beauftragten Person und dem/der Schriftführer(in). Der
Verein wird gemeinschaftlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten, von denen wenigstens einer/eine
der/die Vorsitzende oder stellvertretende(r)
Vorsitzende(r) ist.
b)
Vorsitzender:
Buschmann, Hans, Nettetal, *XX.XX.1954
Pfarrer:
Schnitzler, Benedikt, Nettetal, *XX.XX.1968
stellvertretender Vorsitzender:
Peters, Christoph, Nettetal, *XX.XX.1970
Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes:
Dors, Frank, Nettetal, *XX.XX.1974
Schriftführerin:
Schattner, Christa, Nettetal, *XX.XX.1955
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.05.2008
a)
16.02.2009
Nolden
b)
Tag der ersten Eintragung in
Nettetal: 26.11.2008
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 535
Amtsgericht Nettetal getreten.
Freigegeben am 09.02.2009.
Satzung Blatt 17 ff. der Akten
2
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
dem/der Vorsitzenden und dem Pfarrer der Katholischen
Kirchengemeinde St. Clemens oder dem/der von ihm
Beauftragten, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden ,
dem/der stellvertretenden Vorsitzenden des
Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St.
Clemens oder einer anderen vom Kirchenvorstand
beauftragten Person.
Der Verein wird gemeinschaftlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes vertreten, von denen wenigstens
einer/eine der/die Vorsitzende oder stellvertretende(r)
Vorsitzende(r) ist.
a)
Die Mitgliederversammlung 05.09.2018 hat die Änderungen der Satzung in §§ 2 (Zweck
des Vereins), 4 (Mitgliedschaft) und 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
21.11.2018
Schultes
b)
Anmeldung Blatt 1 ff.,15
Sonderband
Satzung Blatt 21 ff. des
Sonderbandes
Abruf vom 05.01.2025