Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden die/der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, die/der Kassiererin/Kasssierer, die/ der Schriftführerin/Schriftführer.Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende und ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende.