Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei ein Vorstandsmitglied der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.