Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Finanzverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtliche durch den 1. Vorsitzenden einzeln oder zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.