Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Personen, nämlich dem/der Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in, dem/der Schatzmeister/-in, und bis zu drei Beisistzer. Vertretungsberechtigt sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.