Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in, der/die Schriftführer/in, ein Besitzer/Beisitzerin. Der Verein wird gerichtlich und außergericht durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.