Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zugleich Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.