Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 100127
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
"Kolpinghaus Kerpen eV"
b)
Kerpen
a)
Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam,
darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter des
Vorsitzenden.
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
-Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich
belasten,
-bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum
grösseren Teil Dritten überlassen,
-Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr abschliessen,
-Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für den
Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 DM führen.
Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines grösseren
Teiles des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende Beleihung eines Grundstückes
unterliegen der schriftlichen Genehmigung des
Zentralpräsidiums der Deutschen Kolpingsfamilie.
b)
Stellvertreter des Vorsitzenden:
Käßmacher, Winand, Kerpen, *XX.XX.1953
Vorsitzender:
Dr. Tesch, Michael Ferdinand Peter, Kerpen,
*XX.XX.1939
Vorstand:
Mein, Hans-Jürgen, Kerpen, *XX.XX.1954
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.04.1901, zuletzt geändert am 04.12.1973
a)
28.05.2009
Großkelwing
b)
Tag der ersten Eintragung:
25.05.1901
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 127
Amtsgericht Kerpen getreten.
Freigegeben am 28.05.2009.
2
a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
"Kolpinghaus Kerpen e.V."
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
- Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich
belasten,
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.5.2011 wurde die Satzung neu
gefasst.
a)
15.07.2011
Großkelwing
b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Bl. 9 - 13
Sdb.
Abruf vom 19.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 100127
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
- bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum
grösseren Teil Dritten überlassen,
- Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschliessen,
- Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 Euro
führen.
3
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
- Immobilien erwerben, veräussern oder dinglich
belasten,
- bewegliche oder unbewegliche Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum
grösseren Teil Dritten überlassen,
- Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschliessen,
- Rechtsgeschäfte eingehen, die zur Verpflichtung für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000 Euro
führen.
Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die
über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genemigung
des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.06.2015
Großkelwing
b)
Beschluss nebst
Satzungsneufassung Bl. 18-32
Sdb.
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) sowie § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
25.09.2018
Großkelwing
b)
Beschluss Bl. 36-42 Sdb.
Wortlaut der Satzung Bl. 43-48
Sdb.
Abruf vom 19.12.2024