| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit dem Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte, soweit sie nicht direkt dem Vorstand vorbehalten sind. Dies umfasst alle Geschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftsbereich gewöhnlich mit sich bringt. Insbesondere sind folgende Rechtsgeschäfte, Erklärungen und Maßnahmen üblich: Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern, Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten, Abschluss von Verträgen, insbesondere Kooperationsvereinbarungen mit anderen Verbänden, Stiftungen und Dachorganisationen, Abschluss von Dienst-, Werk-, Miet (Leasing-) und Kaufverträgen sowie aller zur Abwicklung des Tagesgeschäftes erforderlichen Verträge bis zu einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR, Verhandlungen und Geschäfte mit Banken bis zu einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR, Beauftragung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, insbesondere die Beauftragung der Jahresabschlüsse, Beauftragung von Rechtsanwälten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der IAKS. Nicht üblich sind die Aufnahme von Darlehen, die Eingehung von Bürgschafts- oder Garantieverpflichtungen sowie die Ausstellung und Annahme von Wechseln. Die Erteilung von Untervollmachten ist ausgeschlossen, ausgenommen Untervollmachten an Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und/oder deren Mitarbeiter im Rahmen des Vollzugs von Rechtsgeschäften und sonstigen Erklärungen und Maßnahmen. |