Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpinghaus Köln-Mülheim e.V.
b)
Köln
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der
Vorstand bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung in folgenden Fällen:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien.
b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des
beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an
Dritte.
c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr.
d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 10.000,00 DEM führen.
I. Der Erwerb von Grundstücken oder
grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines
größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende Beleihung eines Grundstücks
unterliegen der schriftlichen Genehmigung des
Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher
Zentralverband.
b)
Vorstand:
Grund, Dieter, Elektriker, Köln
Vorstand:
Gröning, Guido, Geschäftsführer, Köln
Vorsitzende:
Müller, Christel, Steuerberaterin, Hennef-Allner
Vorstand:
Schottenhammer, Hans, Geschäftsführer, Köln
Vorstand:
Steinfeld, Klaus, Köln, *XX.XX.1938
Vorstand:
Bals, Joseph, Köln, *XX.XX.1937
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.05.1948, zuletzt geändert am 06.12.1984
a)
08.12.2003
Strube
b)
Tag der ersten Eintragung:
04.01.1949
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
08.12.2003.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bals, Joseph, Köln, *XX.XX.1937
a)
20.08.2004
Kutz
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Nicht mehr
Vorstand:
Grund, Dieter, Elektriker, Köln
Bestellt als
Vorstand:
Reimann, Wilhelmine, Köln, *XX.XX.1934
3
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Christel, Steuerberaterin, Hennef-Allner
Nach Änderung des Vorstandsamtes, nunmehr:
Vorsitzender:
Schottenhammer, Hans, Köln, *XX.XX.1929
a)
22.02.2008
Kutz
4
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der
Vorstand bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung in folgenden Fällen:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien.
b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des
beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an
Dritte.
c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr.
d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 10.000,00 Euro führen.
I. Der Erwerb von Grundstücken oder
grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines
größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende Beleihung eines Grundstücks
unterliegen der schriftlichen Genehmigung des
Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher
Zentralverband.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs.1 (
Beschränkungen des Vorstands) beschlossen.
a)
25.03.2008
Odenthal
b)
Beschluss Blatt 120-122 des
Sonderbandes
Nachtrag zur Umschreibung:
Satzungsfassung Bl. 70 - 77
Sdb.
5
b)
Nicht mehr
Vorstand:
a)
02.02.2012
Odenthal
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 3 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Reimann, Wilhelmine, Köln, *XX.XX.1934
Nicht mehr
Vorstand:
Steinfeld, Klaus, Köln, *XX.XX.1938
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Rolf, Köln, *XX.XX.1938
Bestellt als
Vorstand:
Herberhold, Günter, Köln, *XX.XX.1951
Bestellt als
Vorstand:
Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.1954
Bestellt als
Vorstand:
Stapel, Sigrid, Troisdorf, *XX.XX.1962
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Schumacher, Achim, Köln, *XX.XX.1968
Nach Ergänzung des Geurtsdatums und Aktualisierung
des Wohnorts von Amts wegen:
Vorstand:
Gröning, Guido, Hennef, *XX.XX.1964
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schottenhammer, Hans, Köln, *XX.XX.1929
Aufgrund Änderung des Vorstandsamtes nunmehr
Vorsitzender:
Herberhold, Günter, Köln, *XX.XX.1951
a)
06.02.2013
Odenthal
7
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der
Vorstand bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung in folgenden Fällen:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Immobilien.
b) Verpfändung oder Benutzungsüberlassungen des
beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens an
Dritte.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 d)
(Beschränkungen des Vorstands) beschlossen.
a)
25.10.2013
Odenthal
b)
Beschluss Blatt 139-140 des
Sonderbandes
Wortlaut der Satzung Blatt 141-
148 des Sonderbandes
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 4 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
c) Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr.
d) Eingehung von Rechtsgeschäften, die zu
Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von
mehr als 30.000,00 Euro führen.
I. Der Erwerb von Grundstücken oder
grundstücksähnlichen Rechten, sowie der Verkauf eines
größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende Beleihung eines Grundstücks
unterliegen der schriftlichen Genehmigung des
Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher
Zentralverband.
8
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende.
1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro
30,000,00 führen
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat
überschreiten.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle
Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
16.09.2015
Kutz
b)
Beschluss Blatt 161-163 des
Sonderbandes
Satzungsneufassung Blatt 164-
166 R des Sonderbandes
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 5 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
nicht begründen.
9
a)
Von Amts wegen berichtigend eingetragen:
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende.
1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro
30,000,00 führen
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat
überschreiten.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle
Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht
nicht begründen.
b)
Von Amts wegen berichtigend eingetragen:
stellvertender Vorsitzender:
Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.1954
a)
14.03.2017
Kutz
10
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Meyer, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.1954
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Beschränkung des Vorstandes) beschlossen.
a)
15.03.2022
Gleissner
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 6 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Rolf, Köln, *XX.XX.1938
Nicht mehr
Vorstand:
Stapel, Sigrid, Troisdorf, *XX.XX.1962
Zuvor nicht eingetragen, nunmehr ausgeschieden als
Vorstand:
Joussen, Katja, Hürth, *XX.XX.1971
Zuvor nicht eingetragen, nunmehr ausgeschieden als
Vorstand:
Dr. Kanngießer, Tobias, Köln, *XX.XX.1976
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Utsch, Ralf, Bergisch Gladbach, *XX.XX.1964
Bestellt als
Vorstand:
Borchert, Christina, Erftstadt, *XX.XX.1984
Bestellt als
Vorstand:
Steude, Rüdiger, Wesseling, *XX.XX.1957
b)
Beschluss Blatt 177 - 181 Sdb.,
Wortlaut der Satzung Blatt 182 -
184 Sdb.
11
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende.
1. Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflchtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro
100.000,00 führen
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat
überschreiten.
a)
08.04.2022
Gleissner
b)
lfd. Nr. 10 Spalte 3 von Amts
wegen berichtigt.
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 7 von 7
VR 4344
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingswerks Deutschland. Eine eventuelle
Genehmigung oder Versagung kann eine Ersatzpflicht
nicht begründen.
12
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gröning, Guido, Hennef, *XX.XX.1964
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe),
§ 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) beschlossen, sowie um einen neuen § 10
(Beirat) ergänzt. Die Zählung der bisher nachfolgenden Paragraphen verschiebt sich
entsprechend.
a)
07.03.2023
Gleissner
b)
Beschluss Blatt 195-207 Sdb.,
Wortlaut der Satzung Blatt 208-
214 Sdb.
Abruf vom 17.12.2024