Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Zur Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung bedarf es der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellv. Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Vorstandes, wobei in die Erklärung aufzunehmen ist, dass die Vereinsmitglieder einschließlich der für den Verein handelnden Vorstandsmitglieder unter Ausschluss der persönlichen Haftung nur mit dem Vereinsvermögen haften.