Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer die/der 1. oder 2. Vorsitzende. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 8.000,- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.