Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Ausgaben über 100,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinschaftlich. Ausgaben über 500,00 EUR muss der Gesamtvorstand beschließen. Ausgaben über 2000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.