Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Vertretungsmacht ist beschränkt für alle Rechtsgeschäfte über Grundvermögen einschließlich der Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen und Krediten und der Einstellungen und Entlassung von Personal. Der Abschluss vorgenannter Rechtsgeschäfte kann erst nach Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen.