Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Für Geldgeschäfte bis zu einem Umfang von 2.000,00 EUR sind die Vorstandsmitglieder einzeln vertretungsberechtigt. Die Auszahlung eines höheren Betrages muss schriftlich durch mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied genehmigt werden.