Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bei Verfügungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro kann der Verein durch ein Vorstandsmitglied vertreten werden.