Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, welchen den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mals als 1.000,00 € für den Einzelfall verpflichten, sind nur zulässig, wenn diese durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam sowie zusätzlich durch den Kassenwart und bei dessen Verhinderung durch den Schriftführer unterzeichnet werden.