Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 500,-- EUR, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten. In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.