Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende. Zum Erwerb oder Verkauf, der Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als EUR 5.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.