Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwartes erforderlich.