Der Verein wird vertreten durch a) die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils allein sowie b) den/die Schatzmeister/in gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Der/Die Schatzmeister/in darf allein Zahlungen gegen Quittung entgegennehmen und Auszahlungen bis zu 100,00 Euro vornehmen. Ausgaben, die den Betrag von 2.500,00 Euro übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.