Der/die Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der/die Schatzmeister/in ist einzelvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 100,00 EURO. Ansonsten vertritt sie/er den Verein in Gemeinschaft mit einem der Vorsitzenden.