Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000.- (in Worten: fünftausend) Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.