Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von jeweils mehr als 1.000,- Euro ist die schriftliche Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.