Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 200 EUR verpflichten, ist die Unterzeichnung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern notwendig. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500 EUR verpflichten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.