Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 500,-- EUR sind verbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden bzw. dem Zweiten Vorsitzenden mit Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes abgeschlossen werden. Rechsgeschäfte bis 1000,-- EUR bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern und Rechtsgeschäfte von über 1000,-- EUR müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.