Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsberechtigung des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, dass bei folgenden Rechtsgeschäften die Genehmigung der Generalpriorin und des Erzbischofs von Köln erforderlich ist: a) Begründung von Beteiligungen jeder Art sowie die Gründung neuer Gesellschaften, b) Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, c) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, d) Abgabe von Bürgschafts-, Garantie- und Patronatserklärungen