Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. Vorsitzende. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro belasten, und von Dienstverträgen benötigt der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses.