Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 4.000,00 Euro im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn durch Beschlusss die Zustimmung des Vorstands gemäß § 7(1) erteilt worden ist.