Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht durch zwei Mitglieder des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2500 Euro ein einstimmiger Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.