Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für die Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die über einen Gegenstandswert von 500,-- Euro hinausgehen, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über die An- und Vermietung von Immobilien und über den Abschluss von Arbeitsverträgen, die unbefristet sind oder in ihrer Laufzeit eine Gesamtentlohnung von über 500,-- Euro vorsehen, bedarf der Vorstandsbeschluss einer Bestätigung der Mitgliederversammlung.