Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Wert von 5000 Euro übersteigen, bedarf der Vorstand der Zustimmung des Beirats oder der Mitgliederversammlung.