Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die beiden Vorstandsmitglieder sind berechtigt den Verein bis zu einem Betrag von 100,00 Euro allein zu vertreten. Von einem Gesamtbetrag von über 100,00 Euro für ein einzelnes Rechtsgeschäft sind die beiden Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 100 Euro bis zu einem Gesamtbetrag von 500,00 Euro entscheidet der Gesamtvorstand. Übersteigt der Gesamtbetrag für ein Rechtsgschäft 800,00 Euro, so entscheidet die Mitgliederversammlung.