Jeweils zwei Vorstandsmitglieder -darunter immer der Vorsitzende- vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 1500,--Euro übersteigen, ist der Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zu 150,--Euro entscheiden jeweils der Vorsitzende oder der Stellvertreter allein.