Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als Euro 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.