Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit Verpflichtungscharakter für den Verein über 5.000,-- Euro ist ein Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 15.000,-- Euro hat der Vorstand die vorherige Zustimmung eines dann vom Vorstand einzusetzenden Finanzausschusses einzuholen.