| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für folgende Rechtsgeschäfte die schriftliche Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats in Münster erforderlich ist: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken und Aufgabe des Eigentums an Grundstücken sowie Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, b) Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen, c) Aufnahme von Darlehen über 100.000,00 Euro, d) Übernahme von Bürgschaften über 100.000,00 Euro, e) Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Organe, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. |