| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Direktor, dem stellvertretenden Direktor (Brauchtumswesen), dem stellvertretenden Direktor (Gebäude), dem Geschäftsführer Gewerbebetrieb, dem Geschäftsführer Verein, dem stellvertretenden Geschäftsführer (Gewerbebetrieb und Verein), dem Technischen Leiter, dem Pressewart, dem Schriftführer, dem Oberst, dem Schießmeister und dem Jungschützenmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Direktor oder einer seiner beiden Stellvertreter, vertreten. |