Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der 1. Schriftführer. Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende befinden muss.