| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums, unter Ihnen der Großmeister, vertreten gemeinsam. Zu nachfolgenden Rechtsgeschäften ist die Zustimmung des Ordensrates erforderlich: - Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Teileigentumsrechten, - Veräußerung, Erwerb und Belastung von Gesellschaftsbeteiligungen, - Abschluss von Darlehens- oder Kreditverträgen über mehr als 5.000,- EUR sowie einer Laufzeit von Kreditverträgen über 2 Jahre, - Zahlungsverpflichtungen über das Geschäftsjahr im Einzelfall von mehr als 5.000,- EUR, sowie Verfügungen für das lfd. Jahr über insgesamt 25.000,- EUR, sofern diese Kosten nicht bereits im vom Ordensrat beschlossenen Haushaltsplan enthalten sind. |