Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Vorstand) besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Kassierer, dem Schriftführer, alternativ: Schießleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter dem SLG-Leiter, vertreten.