Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstandes, Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) bedürfen.