Der Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand kann Rechtsgeschäfte über 2.500,- Euro nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung tätigen.